Unter Leitung des Vorsitzenden des Innenausschusses Karl Klein, MdL, fand eine Expertenanhörung zur geplanten Änderung des Polizeigesetzes statt. An der Anhörung beteiligten sich Polizeipraktiker wie auch Juristische Wissenschaftler. Die Polizeipraktiker aus unterschiedlichen Hierarchien begrüßten die Planungen der Landesregierung das Polizeigesetz zu ändern. Unter anderem sollen der Einsatz der Bodycams (körpernah getragene Kameras) künftig auch in nicht öffentlichen Räumen, wie z.B. Firmen – und Geschäftsräume, und Wohnungen eingesetzt werden können. Die „gewaltdämpfende Wirkung" dieses Einsatzmittels, das manche Aggressoren aus Angst vor Identifizierung abhält ist unbestritten.
Im Übrigen dient die Kamera auch dazu, Situationen in denen Aussage gegen Aussage stehen besser aufklären zu können, dies ist daher auch im Interesse der Beteiligten. Auch muss man in dem Kontext eher von der Herstellung von „Waffengleichheit" sprechen. Nicht selten zücken Umstehende bei Eintreffen der Polizei ihre Handys und filmen auszugsweise mit, was oft , da nicht der komplette Geschehensablauf sondern nur einzelne Sequenzen gefilmt werden, zu Verzerrungen und oftmals auch zu ungerechtfertigten Vorwürfen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten führt.

Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten aber auch Rettungskräften braucht Reaktionen, sowohl hinsichtlich des Gesetzgebers, als auch hinsichtlich des Schutzes der Polizeibeamten. Im Jahr 2019 kam es in Baden-Württemberg zu 4993 Gewalttaten gegen Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen, wobei 2211 Beamte leicht und 31 schwer verletzt wurden. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr belief sich auf 4,7 %.

Unser Innenminister Thomas Strobl sagte dazu:

„Die Evaluation nach einem Jahr Bodycam im Land hat ergeben, dass rund 30 Prozent aller Angriffe auf unsere Polizistinnen und Polizisten in Betriebsräumen und Wohnungen stattfinden. Die Beamten müssen derzeit also gerade dann die Bodycam ausschalten, wenn sie sie zu ihrem Schutz brauchen würden. Und auch der oberste Datenschützer im Land hält die Regelung für eine verfassungsrechtlich vertretbare Lösung".

Diskussion über wissenschaftliche Untersuchung zu Rassismus in der Polizei

Die Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags Andrea Lindholz lehnt wie Bundesinnenminister Seehofer und auch die CDU Landesinnenminister eine spezielle Studie zu Rassismus in der Polizei ab. Aus guten Gründen: So erklärte Andrea Lindholz: „So eine Untersuchung darf nicht dazu missbraucht werden, das ideologisch motivierte Misstrauen von Linken und Grünen gegen die Polizei zu bestätigen. Von insgesamt 260.000 Polizistinnen und Polizisten in Deutschland stünden 0,003 % unter Verdacht. Da kann man nicht ernsthaft von strukturellen oder latentem Rassismus in der Polizei sprechen." In der Tat, die aufgedeckten Fälle verlangen eher nach einer konsequenten Ahndung durch die jeweiligen Vorgesetzten, was bisher auch in jedem Fall so geschehen ist.

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