Wahl der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/innen

In der letzten Sitzung des Kreistages am 28.07.2020 durften die Kreistagsmitglieder über die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/innen entscheiden.

Zum Hintergrund:

Der Rhein-Neckar-Kreis hat die Aufgabe, eine Vorschlagsliste für die Wahl der Verwaltungsrichter/innen aufzustellen. Dafür sind 91 Personen zu benennen. Jede Person, die vorgeschlagen wird, muss mit einer 2/3-Mehrheit gewählt werden.

Die vom Kreistag beschlossene Vorschlagsliste wird der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe übermittelt. Ein „Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe" wählt aus den Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte des Regierungspräsidiums Karlsruhe die insgesamt 464 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

Bisher wurden die Vorschlagslisten vom Kreistag einmütig gebilligt. Diesmal kam von der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen der Antrag, geheim zu wählen. Grundsätzlich kann bei dieser Personenwahl eine geheime Wahl nur begrüßt werden. Doch das politische Ansinnen von den Grünen hat durchaus Spannungspotenzial und könnte Sprengkraft entwickeln.

Auf Grund des Antrags auf geheime Abstimmung war eine geheime Wahl notwendig, bei der jeder der 91 vorgeschlagenen Kandidaten eine 2/3-Mehrheit erreichen musste.

Um auf die zu meldenden Vorschlagsliste zu gelangen, benötigen die Kandidaten also 64 Stimmen. Dabei hatte jeder der 95 anwesenden Kreisräte eine Stimme.

So schritten dann in einem rund einstündigen Wahlgang die 95 Kreisräte zur Wahlkabine und wählten die Kandidaten in geheimer Wahl.

Das Wahlergebnis brachte die Gemüter bei vielen Kreisrätinnen und Kreisräte zum Kochen:

Von den vorgeschlagenen Kandidaten der Linken, den Grünen und der AfD schaffte es keiner auf die Vorschlagsliste und scheiterten an der 2/3 Mehrheitshürde.

Die Kandidaten von CDU, Freie Wähler und SPD wurden alle Vorschläge mehrheitlich angenommen.

Nun muss sich die Grünen-Fraktion die Frage gefallen lassen: War es vielleicht der Versuch von Bündnis 90/Die Grünen links- oder rechtsgerichtete Parteien wie die AfD auszugrenzen? Wenn ja, dann ist dieser Versuch gänzlich gescheitert. Stattdessen errang die AfD einen Achtungserfolg und die Grünen sowie die Linken gehen nun gänzlich leer aus. Zudem dürfte die politische Kultur im Kreistag deutlich unangenehmer und rauer werden.

Für die CDU-Kreistagsfraktion gilt:

Das Verhältnis zur AfD ist seitens der CDU „Abgrenzen und nicht Ausgrenzen". Es wird keine Zusammenarbeit mit der AfD geben. Aber man darf sie nicht in eine Märtyrerrolle drängen, so dass sie im Endeffekt gestärkt wird.

Vielleicht sollten sich diesem Grundsatz auch diejenigen Fraktionen anschließen, die derzeit eine Ausgrenzungspolitik betreiben.

Wichtiger denn je ist wohl jetzt die schnelle Rückkehr zur Sacharbeit zum Wohle des Landkreises und dessen Kreiseinwohnerinnen und –einwohner.

Gerade in der politischen Auseinandersetzung in den Parlamenten liegt die Kraft unserer Demokratie und nicht in Ausgrenzung oder gar politische Diskriminierung.

Zusammenfassend gilt für die CDU:

  1. Die CDU – Kreistagsfraktion hat keine Fraktion ausgegrenzt, sondern gemäß nach Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes gehandelt. Danach darf „niemand wegen eines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

  2. Der Antrag auf geheime Abstimmung wurde von Bündnis 90/Die Grünen gestellt, deshalb musste in einem sehr aufwändigen Verfahren geheim gewählt werden.

  3. Der CDU-Kreistagsfraktion wurde intern empfohlen, möglichst viele zu wählen, damit die 2/3-Mehrheit erreicht wird. Eine Empfehlung, Kandidaten nicht zu wählen, gab es nicht. Anders als bei einer Wahl per Akklamation ist bei der geheimen Wahl nicht erkennbar auch nicht nachvollziehbar, wer wen gewählt oder wen er nicht gewählt hat.

  4. Da es sich um geheime Wahl handelt, ist nicht zulässig, Spekulationen über das Wahlverhalten von Kolleginnen und Kollegen anzustellen. Es können nur unzulässige Vermutungen sein.

  5. Die CDU-Kreisrätinnen und –Kreisräte haben sich gesetzesgetreu verhalten. Über seine Stimmgabe hatte jeder selbst zu entscheiden. Dies ist auch das Grundprinzip und unser Verständnis für eine funktionierende Demokratie.

Für die CDU-Kreistagsfraktion

Jens Spanberger

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