CDU verlangt die Einbeziehung kommunaler Betreuungsangebote zur Nutzung bestehender Infrastruktur

1. Worum geht es?

Der Bund möchte eine Vereinbarung mit den Ländern abschließen, mit der Infrastruktur im Bereich der Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern finanziert werden soll.

Insgesamt werden 750 Mio. EUR ausgegeben. Davon soll Baden-Württemberg knapp 100 Mio. EUR erhalten zur Realisierung einer qualitativ hochwertigen Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder.

Die CDU Mühlhausen-Rettigheim-Tairnbach begrüßt dieses Vorhaben um durch Fördergelder von Bund und Land eine umfassende Ganztagesbetreuung in unseren Grundschulen schaffen zu können.

2. Warum hat die CDU Baden-Württemberg Vorbehalte?

Von der Finanzierungsförderung sind nach dem derzeitigen Stand der Verwaltungsvereinbarung die kommunalen Betreuungsangebote (z.B. Kernzeitbetreuung, verlässliche Grundschule, etc.) nicht umfasst.

Betreuungsangebote unter kommunaler Aufsicht sollen nach den Planungen der GRÜN und ROT geführten Ministerien nicht zum Zug kommen.

In Baden-Württemberg sind das rund 92 Prozent aller Betreuungsangebote – die verlässliche Grundschule und die flexible Nachmittagsbetreuung. Nur die Ganztagsgrundschulen und die Horte mit Betriebserlaubnis kämen bei der Förderung zum Zug.

Dies würde vielerorts die Notwendigkeit einer erheblichen Umgestaltung bewährter und funktionierende Betreuungsangebote mit sich bringen, um die Fördermittel überhaupt nutzen zu können.

Auch in Mühlhausen und den Ortsteilen wird das Betreuungsangebot für Grundschüler im Nachgang zum Unterricht und am Nachmittag derzeit unter kommunaler Aufsicht geführt.

Sollten diese Angebote nicht von der Verwaltungsvereinbarung umfasst sein und damit keine Förderung erhalten, würde dies für Mühlhausen, Rettigheim und Tairnbach eine gänzliche Umgestaltung und Neustrukturierung des Betreuungsangebotes an unseren Grundschulen bedeuten.

3. Warum ist es wichtig, dass das Betreuungsangebot unter kommunaler Aufsicht einbezogen wird?

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und Grüne in Baden-Württemberg darauf verständigt, Betreuungsangebote zu fördern. Dabei macht es auch unter dem Gesichtspunkt der Qualität keinen Unterschied, ob solche Angebote unter Schulaufsicht oder unter kommunaler Aufsicht stehen.

Eine Ungleichbehandlung ginge in Baden-Württemberg am Bedarf und der vorhandenen Infrastruktur an Betreuungsangeboten vorbei und ist daher den Verantwortlichen vor Ort, denen die Umsetzung letztlich obliegt, nicht vermittelbar.

4. Wie kam es zu diesem Streit und wie geht es weiter?

Die Verhandlungen mit dem Bund wurden für Baden-Württemberg vom Staatsministerium (Ministerpräsident) geführt. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) hat angesichts der bestehenden Situation immer wieder darauf hingewiesen, dass Baden-Württemberg nur zustimmen kann, wenn kommunale Betreuungsangebote in die Förderung einbezogen werden können. Sie wird weiter darauf drängen, dass die bewährte Infrastruktur in Baden-Württemberg angemessen berücksichtigt wird.

Mit einer Förderung der bestehenden Betreuungsangebote können diese auch an den Grundschulen in unserer Gemeinde kurzfristig unter Einbeziehung schulischer Aufsicht erweitert und verbessert werden, ohne dass es einer kompletten Neustrukturierung mit einem entsprechenden Planungs- und Zeitaufwand bedarf.

Dank der Förderung kann im Weiteren bei einem entsprechenden Bedarf vor Ort ein weitergehendes Betreuungsangebote in Form einer Ganztagesschule und eines Hortes mit Betriebserlaubnis geschaffen werden.

Für die CDU Mühlhausen-Rettigheim-Tairnbach

Hans Becker & Stephanie Kretz

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