Zustimmung im Sinne einer langfristigen und nachhaltigen Weiterentwicklung

Aus dem Gemeinderat:
Rettigheim war erstmals im Zeitraum von 1987 bis 2002 mit einem Förder-volumen von 3,5 Mio € in einem städtebaulichen Sanierungsprogramm.
Das zweite Sanierungsverfahren, in das auch die Restaurierung der denkmalgeschützen Scheune fiel, folgte in den Jahren 2004 bis 2014 mit einem Fördervolumen von 1,5 Mio €.

Im Jahre 2017 wurde zusammen mit der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart ein Gemeindeentwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde Mühlhausen erarbeitet. Darauf aufbauend wurde ein Städtebauförderantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe für den Ortsteil Rettigheim gestellt, der im Mai 2018 positiv beschieden wurde.

Durch die Aufnahme von Rettigheim in die städtebauliche Maßnahme des Landessanierungsprogrammes besteht in den kommenden Jahren nun die Möglichkeit, mehrere Schwerpunkte der innerörtlichen Verbesserung zu setzen, insbesondere im „Herzstück“ des Ortes, der Dorfmitte, bei der Schule und im Bereich Lindenplatz . Da Teilbereiche der Malscher Straße, Östringerstraße, Wiesenstraße und die gesamte Friedhofstraße, die komplette Bergstraße und die ganze Gartenstraße, in dem integrierten Entwicklungskonzept eingebunden sind, werden die öffentlichen Investitionen auch ein nicht unerheblicher Multiplikator für private bezuschussungsfähige Sanierungsmaßnahmen sein. Die CDU-Fraktion begrüßt dies im Sinne einer nachhaltigen Weiterentwicklung von Rettigheim ausdrücklich.

Als Maßnahmen im öffentlichen Bereich sei hervorgehoben:

• Die Neugestaltung der „Neuen Kelter“ aus dem 16. Jhd. (bekannt auch unter dem Namen Bügelei) am Lindenplatz. Hier kann man sich Gemeinschaftsräume für Vereine und Veranstaltungen vorstellen.
• Neugestaltung des Bereiches um die Bushaltestelle gegenüber der Kirche.
• Erneuerung bzw. Errichtung von Gehwegen.
• Sanierung maroder Straßendecken.
• Fußgängerüberweg im Bereich Ortsmitte und an der Einmündung Friedhofstraße
• Die Sanierung der Turnhalle in Richtung einer Mehrzweckhalle

Der derzeit bewilligte Förderrahmen liegt bei 1,5 Mio €. Auf das Land entfällt hier ein Anteil von 900.000 € und auf die Gemeinde 600.000 €. Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme macht jedoch nur Sinn, wenn die betroffenen Anwohner/Eigentümer mitwirken. Die Rückmeldung auf die schrifliche Befragung lag bei 55 %. Diese hohe Zahl spricht für das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger. Bereits im frühen Stadium der Maßnahme äußerten 37 % der auf die Befragung geantworteten Betroffenen die Absicht, eine Modernisierung durchzuführen.

Wie wir bei der Kosten- und Finanzierungsübersicht gesehen haben, ergibt sich ein Gesamtkostenrahmen von ca. 6,9 Mio €. Diese Summe übersteigt den zur Verfügung stehenden Förderrahmen von 1,5 Mio € um 5,4 Mio €.

Die CDU-Fraktion stimmte dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung zu, weder das Sanierungsgebiet zu verkleinern, noch eine Prioritätenliste der Maßnahmen zu erstellen, sondern eine Eigenfinanzierungserklärung abzugeben, da immer die Möglichkeit besteht im Laufe der Sanierungslaufzeit eine Aufstockung des Förderrahmens zu beantragen. Hierin war in der Vergangenheit unsere Gemeinde schon oft erfolgreich. Desweiteren können für öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel bei der Sanierung der Turnhalle, zusätzliche Fördertöpfe angezapft werden.

Gemäß dem Baugesetzbuch gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Verfahren für das Durchführen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, das umfassende und das vereinfachte Verfahren. Grundsätzlich muss bei der Sanierung geprüft werden, inwieweit sich eine Bodenwerterhöung des jeweiligen Anwesens ergibt. Wenn dies der Fall ist, muss vom jeweiligen Grundstückseigentümer ein Ausgleichsbetrag entrichtet werden. Durch die im Vortrag dargestellten „moderaten“ und überwiegend bestandserhaltenden Maßnahmen, - auch im öffentlichen Bereich -, gehen wir davon aus, dass das vorgeschlagene vereinfachte Verfahren das einzig richtige ist, um eine nachträgliche Inanspruchnahme der im Rahmen einer Sanierung geförderten Anwohner/Eigentümer auszuschließen.

Für die private Sanierungsmaßnahmen müssen Anreize geschaffen werden, um ein größtmögliches Sanierungspotential zu wecken. Den Vorschlag, - den in der Städtebauförderrichtlinie angegebenen maximal möglichen Förderbeitrag von 35 % der zuschussfähigen Kosten -, zu übernehmen erachten wir deshalb als sinnvoll (Maximale Förderung 50.000 € / Gebäude, Mindestinvestitionsaufwand 15.000 €).

Die CDU-Fraktion stimmte ebenfalls dem Beschlussvorschlag über die unterschiedliche Bezuschussung bei Abbrucharbeiten zu (100 % bei anschließender Neubebauung, 50 % ohne Neubebauung, maximal 50.000 € / Maßnahme).

Die CDU Mühlhausen-Rettigheim-Tairnbach steht für eine planvolle, nachhaltige Investition in allen Ortsteilen. Die Förderung im Rahmen des städtebaulichen Sanierungsprogramms in Rettigheim eröffnet die Möglichkeit für nachhaltige Instandsetzungen und Neugestaltungen und damit eine langfristige Weiterentwicklung.

Für die CDU-Gemeinderatsfraktion
Klaus Hohlweck

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