Abstufung der Rettigheimer Ortsdurchfahrt zur Gemeindestraße Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Blick.

Bei der Gemeinderatssitzung am 24. Oktober war unter TOP 4 die Abstufung der Kreisstraße K 4167 in Rettigheim innerorts Beschlussthema.
Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage die historischen Hintergründe und das Ziel einer Abstufung der Östringer-Rotenberger-Str. ausführlich und gut dargestellt.
Insbesondere während dem Ausbau der K 3520 zwischen Mühlhausen und Östringen sowie den Umbauten der B 292 am westlichen Rand von Östringen war es in Rettigheim bedingt durch die Vollsperrungen zu erheblichen Verkehrsbelastungen von z.T. 10.000 Fahrzeugen und Schwerlastverkehr am täglich gekommen.
Die Geschwindigkeit in der Ortdurchfahrt war zwar auf 30 km/h reduziert und teilweise auch eingehalten worden. Dennoch kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen und gefährlichen Situationen für die unmittelbar an der Ortsdurchfahrt lebenden Bewohnern.
Glücklicherweise kam es nicht zu nennenswerten Unfällen und Verletzungen.
Zu dieser Zeit gab es verständlicherweise wieder verstärkt den schon lange gehegten Wunsch im Dorf, die Östringer- und Rotenberger-Str. (wie vor Jahren schon die Malscher Str). auf eine Gemeindestraße abzustufen. Dieser Wunsch entspricht auch der langfristigen Beschlusslage der CDU-Fraktion und wird daher seitens der kompletten Fraktion nachhaltig unterstützt.
Der zuständige Ausschuss des Kreises hat nun vor wenigen Wochen die Bereitschaft zur Übergabe signalisiert. Damit zeichnete sich erfreulicherweise ein breiterer und realistischer “Silberstreifen am Rettigheimer Verkehrshorizont“ ab. Der Kreisausschuss hat schließlich vor wenigen Wochen dann die Abstufung zum 1. Januar 2020 beschlossen. Für Rettigheim die ersehnte und äußerst erfreuliche Nachricht.
Angesichts der nur kurzen Zeitspanne von nur 3 Monaten hätte man aus Rettigheimer Sicht gerne die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beibehalten.
Nachdem die K 3520 Ende September für den Verkehr freigegeben wurde und auch die B292 wieder durchgängig befahrbar war, wurden die 30-kmh-Schilder flugs wieder abgebaut und die Begrenzung damit aufgehoben mit dem Hinweis auf die fehlende Notwendigkeit aufgrund der abgeschlossenen Baumaßnahmen.
Anfänglich durchfuhren die Verkehrsteilnehmer noch verlangsamt den Ort, merkten aber schon bald, dass die 50 km/h wieder zulässig waren und wieder sind. Die Geschwindigkeiten sind also wieder deutlich höher, man würde sich wünschen, dass wenigstens die 50 km/ eingehalten würden.
Hinzu kommt noch der Umstand, dass die neue K3520 (zwischen Östringen und Mühlhausen) offensichtlich noch nicht die erhoffte Akzeptanz gewonnen hat und verstärkt genutzt wird. Die Ortsdurchfahrt in Rettigheim bleibt also dennoch für den Durchgangsverkehr attraktiv und hat die beklagten Belastungen d.h. die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht deutlich zurückgegangen. Dies gilt für PKW und auch LKW, die keineswegs nur örtliche Zulieferer sind.
Mit dieser aktuellen Verkehrssituation als Hintergrund hat sich der Gemeinderat nach eingehender Diskussion erfreulicherweise für die Abstufung einstimmig ausgesprochen.
Mit der Abstufung zur Gemeindestraße ergeben sich jetzt für die Gemeinde in eigener Verantwortung erhebliche Umgestaltungsmöglichkeiten, die es jetzt zu nutzen gilt. Von der politischen Konkurrenz geäußerte Bedenken, hinsichtlich der gesetzlichen Spielräume, konnte unser Fachmann Hans Becker mit Verweis auf bereits erfolgte Umgestaltungen in Mühlhausen – Hauptstraße (und die dabei eingerichteten 30 km/h Bereiche) entkräften. Es liegt nun im Entscheidungsspielraum des Gemeinderats und der Verwaltung, in gegenseitiger Abstimmung gemeinsam Vorschläge und Maßnahmen für Rettigheim zu erarbeiten und umzusetzen denn es gilt nach wie vor eine alte Weisheit von Wilhelm Busch, der schon vor langer Zeit wusste, „Tugend will ermuntert sein“ was augenscheinlich für Verkehrsteilnehmer auch heute gilt. Das heißt, ohne bauliche Umgestaltung werden wir leider nicht alle Verkehrsteilnehmer zum langsameren Fahren bringen. Hierbei werden auch Vorschläge des mit der Erarbeitung einer Gesamtverkehrskonzeption beauftragten Fachbüros mit einfließen. Unser Ziel wird daher vorrangig ein Mehr an Verkehrssicherheit für die Anwohner der Rotenberger und Östringer Straße sein. Der Gemeinderat wird zeitnah über das Verkehrskonzept beraten.
Die Abstufung der Östringer-Rotenberger-Str. in Rettigheim war und ist nun die „conditio sine qua non“, also die Voraussetzung für entlastende Maßnahmen im Ort zum Wohle und zur Sicherheit der Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer. Man muss sich dabei allerdings darüber im Klaren sein, dass sich der örtliche Verkehr nicht ausschließlich auf nur Quell- und Zielverkehr reduzieren lässt.
Als zu niedrig reklamiert bei der Sitzung wurde noch die Höhe der vom Kreis für Reparaturen angebotene Entschädigungssumme von einmalig € 30.000. Allerdings bezieht sich diese „Ablösesumme“ nur auf den Teil der Straße außerhalb der Ortsdurchfahrt. Trotzdem wird die Verwaltung mit dem Kreis nochmals das Gespräch hinsichtlich der Höhe der Summe suchen.

Ewald Engelbert

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