Bisherige erfolgreiche und bei den Eltern beliebte Ganztagesbetreuung unter Kommunaler Aufsicht wird jetzt doch vom Bund gefördert

Der Streit um Fördermittel für den Ausbau schulischer Ganztagsbetreuung zwischen Bund und Land ist beigelegt. Baden-Württemberg bekommt nun knapp 100 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm, wie Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Montag in Stuttgart mitteilte. «Ich freue mich sehr, dass wir eine Einigung erzielt haben.» Diese sei durch eine Protokollerklärung des Landes möglich geworden. Sie besage, dass das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde die Einhaltung von verlässlichen Qualitätskriterien, die Voraussetzung für die Gelder seien, gewährleiste.

Dabei bestehe die Möglichkeit, bei Erfüllung der Qualitätskriterien die Aufsicht auf die Kommunen als Schulträger zu delegieren. Eine Einigung bei dem Streit um die Gelder hatte sich bereits vor Weihnachten angedeutet. Am 11. Dezember hatte es ein Gespräch zwischen Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU), Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Eisenmann in Berlin gegeben.

Knackpunkt war die Frage, unter welcher Aufsicht die Betreuungsangebote stehen. In Baden-Württemberg gibt es da eine Sondersituation. Im Gegensatz zu anderen Ländern stehen im Südwesten 80 Prozent der Ganztagesangebote für Grundschulkinder unter kommunaler Aufsicht. Der Bund will aber, dass die Betreuung unter Schulaufsicht steht und will auch nur diese Betreuung mit dem Geld finanzieren. Eisenmann sagte nun, es könnten nun auch die qualitätsvollen kommunalen Betreuungsangebote im Südwesten von den Bundesmitteln profitieren.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist das Recht auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, das ab 2025 gilt. Die Länder sollen dafür ihre Ganztagsangebote an Grundschulen ausbauen, also in Räume, Konzepte und Personal investieren. Mit 3,5 Milliarden Euro will der Bund sie unterstützen.

Gerne bringen wir noch einmal die Forderung der CDU Baden-Württemberg vom Spätjahr 2020 in Erinnerung:

Haltung der CDU Baden-Württemberg zu einer Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zu Finanzhilfen des Bundes für Ganztag und Betreuung

1. Worum geht es?

Der Bund möchte eine Vereinbarung mit den Ländern abschließen, mit der Infrastruktur im Bereich Ganztag und Betreuung finanziert werden soll. Insgesamt werden 750 Mio. EUR ausgegeben, BW soll knapp 100 Mio. EUR erhalten.

2. Warum hat die CDU BaWü Vorbehalte?

Betreuungsangebote unter kommunaler Aufsicht sollen nach den Planungen der GRÜN und ROT geführten Ministerien nicht zum Zug kommen. Das sind in BaWü rund 92 Prozent aller Betreuungsangebote - die verlässliche Grundschule und die flexible Nachmittagsbetreuung. Nur die Ganztagsgrundschule und die Horte mit Betriebserlaubnis kämen zum Zug.

3. Warum ist es wichtig, dass Betreuung unter kommunaler Aufsicht einbezogen wird?

Im Koalitionsvertrag 2016 haben sich CDU und Grüne darauf verständigt, Betreuungsangebote wieder zu fördern. Eine Ungleichbehandlung ist auch vor diesem Hintergrund nicht vermittelbar und ginge auch am Bedarf vorbei.

Zusatz der CDU Mühlhausen-Rettigheim-Tairnbach :

Wir begrüßen diese Einigung auch aus Sicht unserer Gemeinde sehr, denn die Angebote in unserer Gemeinde, die von den Eltern sehr gerne in Anspruch genommen werden, verdienen die gleiche finanzielle Förderung wie rein staatliche.

Für die CDU Fraktion

Hans Becker, Fraktionssprecher

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